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Kurzzeitpflege Haus Biesen
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Kurzzeitpflege Haus Biesen

Die Kurzzeitpflege im Haus Biesen...

Kurzzeitpflege bietet pflegenden Angehörigen zeitweise Entlastung von den pflegerischen Aufgaben, z.B. während des Erholungsurlaubes oder bei Krankheit. Es ist ein zeitlich befristetes Angebot zur stationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen.

Gründe für den Bedarf an Kurzzeitpflege:

  • Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur
  • Entlastung pflegender Angehöriger bei Erkrankung (Verhinderungspflege)
  • Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt (Krankenhausnachsorge)

Was bieten wir unseren Kurzzeitpflegegästen:

  • Sie können an allen Angeboten des Haus Biesen / Haus Waldenrath teilnehmen
  • Sie lernen nette Menschen kennen und haben Unterhaltung.
  • Sie können natürlich auch Ihren individuellen Tagesablauf beibehalten.
  • Sie werden liebevoll versorgt und betreut.
  • Wir regeln Ihre ärztliche Versorgung.

Kommen Sie und schauen Sie sich unser Haus an und verlassen Sie sich auf Ihr Gefühl...

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Unsere Kurzzeitpflegegäste wohnen in einem möblierten Zimmer mit TV, Dusche, WC, Telefon und Klingelanlage. Die Zimmerreinigung erfolgt durch die Alten- und Pflegeheime St. gGmbH.

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Preisgestaltung Kurzzeitpflege:

  • Die Pflegeversicherung übernimmt Pflegekosten von 1470,00 € pro Jahr für maximal 28 Tage in Abhängigkeit von der Pflegestufe
  • Pflegestufe I: 28 Tage
  • Pflegestufe II: 22 Tage
  • Pflegestufe III: 17 Tage

Selbst zu zahlen sind:

  • Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 30,66 €
  • Die Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse.
  • Wir sind Ihnen gern dabei behilflich.

Preisgestaltung Verhinderungspflege:

Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn die Pflegeperson mindestens 1/2 Jahr eine Pflegestufe hat. Die Verhinderungspflege kann in Anschluss einer Kurzzeitpflege (maximal 28 Tage) beantragt werden.

Selbst zu zahlen sind:

Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 28,73 €. Ist der Kurzzeitpflegegast an Demenz erkrankt und es besteht ein erheblicher Betreuungsaufwand, erhält er von der Pflegekasse jährlich zusätzlich 1200,00 € oder 2400,00 €. Diese können Sie als Sachleistung für die Kurzzeitpflege nutzen.

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