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Kurzzeitpflege Haus Waldenrath - Kostenübersicht
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Preisgestaltung Kurzzeitpflege:
- Die Pflegeversicherung übernimmt Pflegekosten von 1470,00 €
pro Jahr für maximal 28 Tage in Abhängigkeit von der Pflegestufe - Pflegestufe I: 28 Tage
- Pflegestufe II: 22 Tage
- Pflegestufe III: 17 Tage
Selbst zu zahlen sind:
- Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 30,66 €
- Die Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse.
- Wir sind Ihnen gern dabei behilflich.
Preisgestaltung Verhinderungspflege:
Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn die Pflegeperson mindestens 1/2 Jahr eine Pflegestufe hat. Die Verhinderungspflege kann in Anschluss einer Kurzzeitpflege (maximal 28 Tage) beantragt werden.
Selbst zu zahlen sind:
Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 28,17 € Ist der Kurzzeitpflegegast an Demenz erkrankt und bedarf einem erheblichen Betreuungsaufwand, erhält er von der Pflegekasse jährlich zusätzlich 1200,00 € oder 2400,00 €. Diese können Sie als Sachleistung für die Kurzzeitpflege nutzen.






